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LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 139/19 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2020 - L 16 R 139/19 (https://dejure.org/2020,30608)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 ZRBG, § 3 ZRBG
Bestimmung des Rentenbeginns unter Berücksichtigung der Fiktionswirkung des § 2 ZRBG
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 ZRBG, § 3 ZRBG
Ghetto - Beitragszeiten - Rentenbeginn - Beitragsfiktion - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 04.02.2019 - S 7 R 2074/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 139/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Lübeck, 18.06.2019 - S 6 R 219/15
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 139/19
Diese Regelung zeigt, dass der Gesetzgeber die Berechtigung zum Rentenbezug bereits rückwirkend ab Vollendung des 65. Lebensjahres "fingiert", nicht aber rückwirkend einen tatsächlichen Rentenbezug bereits vor dem 1. Juli 1997 ermöglichen wollte (vgl zum Ganzen SG Lübeck, Urteil vom 18. Juni 2019 - S 6 R 219/15 - juris; die dagegen eingelegte Revision - B 13 R 14/19 R - wurde zurückgenommen). - BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 139/19
Dies ändert jedoch nichts am Vorrang des § 3 Abs. 1 ZRBG (klargestellt durch das Bundessozialgericht , das im Verfahren - B 13 R 81/08 R = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7 - Urteil vom 2. Juni 2009 - eine von der Vorinstanz ausgesprochene Verurteilung der Beklagten zur Altersrentengewährung an einen 1922 geborenen Versicherten bereits ab 1. Juni 1997, der ebenfalls einen Rentenanspruch nur aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten und Ersatzzeiten erworben hatte, für den Monat Juni 1997 aufgehoben hat, vgl Rn 57 aaO). - BSG, 22.07.2020 - B 13 R 14/19 BH
Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 139/19
Diese Regelung zeigt, dass der Gesetzgeber die Berechtigung zum Rentenbezug bereits rückwirkend ab Vollendung des 65. Lebensjahres "fingiert", nicht aber rückwirkend einen tatsächlichen Rentenbezug bereits vor dem 1. Juli 1997 ermöglichen wollte (vgl zum Ganzen SG Lübeck, Urteil vom 18. Juni 2019 - S 6 R 219/15 - juris; die dagegen eingelegte Revision - B 13 R 14/19 R - wurde zurückgenommen). - BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R
Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 139/19
Ein Berechtigter, der mithin aufgrund dieses Gesetzes die Gewährung von Altersrente ins Ausland beantragt, wird durch das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 1997 folglich nicht nur so gestellt, als habe er im Zeitpunkt der Entscheidungen des BSG vom 18. Juni 1997 den entsprechenden Antrag gestellt; die Berechtigung zum Rentenbezug wird darüber hinaus rückwirkend ab Vollendung des 65. Lebensjahres fingiert" (so schon BSG, Urteil vom 3. Mai 2005 - B 13 RJ 34/04 R = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1 - Rn 30; darin hat das BSG im Übrigen einen Neufeststellungsanspruch gemäß § 48 SGB X im Hinblick auf ein nach Maßgabe der RVO bereits ab 1. Dezember 1991 gewährtes Altersruhegeld aufgrund des ZRBG erst mWv 1. Juli 1997 zuerkannt).